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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
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Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
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Telefon0911 / 518 57 – 0
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Befahren öffentlicher Straßen trotz Beschränkungen und Verboten

Antrag zum Befahren öffentlicher Straßen
Es können Ausnahmegenehmigungen u.a. erteilt werden für:
Be- und Entladen bei dringenden Anlieferungen oder Umzügen im absoluten Haltverbot; die Rettungswege müssen aber weiterhin frei zugänglich sein.

Gebühren:
Einzelausnahme pro Fahrzeug 25,00 €
Dauerausnahme bis zu einem Jahr pro Fahrzeug 42,50 €

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