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Marktfestsetzung

Antrag auf Marktfestsetzung

Wer einen Markt (Volksfest, Groß-, Spezial- oder Jahrmarkt, Messe oder Ausstellung) durchführen möchte, braucht dafür eine Erlaubnis (Marktfestsetzung) der Gemeinde. Der Antrag ist 4 bis 6 Wochen vorher im Ordnungsamt einzureichen. Nach Anhörung des Landratsamtes Erlangen Höchstadt sowie anderen zuständigen Stellen wird die Genehmigung, sofern keine Gründe dagegen vorliegen,  in der Regel innerhalb von einigen Tagen nach erhalt der Stellungnahme erteilt.

Voraussetzungen zur Festsetzung:

• Antragstellung min. 4 Wochen vorher

• mindestens 12 gewerbliche Teilnehmer

• nicht an Feiertagen / stillen Tagen

• Zuverlässigkeit des Antragstellers ist vorausgesetzt

• Nachweis über ausreichende Haftpflichtversicherung


Vorzulegende Unterlagen:

• den vollständig ausgefüllten Antrag auf Marktfestsetzung

• Händler- bzw. Ausstellerliste

• Lageplan

• Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

• Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

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