Grundsteuererkärung/Grundsteuerreform

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Grundsteuererklärung – Wichtige Hinweise

Kürzlich wurden durch die Finanzämter Informationsschreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verschickt. Nachdem uns diesbezüglich aktuell sehr viele Anfragen erreichen, möchten wir auf folgendes hinweisen:

– die Formulare in Papierform liegen im Rathausfoyer aus
– alle Formulare können auch hier online als PDF abgerufen werden
– die Grundsteuererklärung kann auch online über ELSTER abgegeben werden
– bei Fragen zur Grundsteuererklärung wenden Sie sich an die Hotline der Finanzämter unter 089/30 70 00 77
Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Hilfestellung beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung geben können. Die Gemeinden haben keinerlei Informationen darüber, wie die notwendigen Werte ermittelt und in die Formulare eingetragen werden müssen. Diese Informationen erhalten Sie ausschließlich über die bayerischen Finanzämter.


Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Lesen Sie hier weiter.

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Glasfaser in Klein- u. Großgeschaid, Bauschaden melden

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Sollten Sie im Zuge bzw. im Nachgang des Breitbandausbaus in Groß- und Kleingeschaidt Schäden festgestellt haben, können Sie über den folgenden Link Ihren Schaden bei der Deutschen Glasfaser melden, welcher über ein Ticket-System abgewickelt und an die Baufirma weitergeleitet wird.

https://www.deutsche-glasfaser.de/service/bauschaden-melden/

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Starkregen kann jeden treffen

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Aufgrund der immer weiter steigenden Anzahl von Starkregenereignissen infolge den veränderten Klimabedingungen müssen sich alle Beteiligten – auch die Grundstückeigentümer – an die Veränderungen anpassen. Starkregenereignisse können nicht verhindert werden, weshalb angepasste Präventionsmaßnahmen notwendig sind um bestmöglich darauf vorbereitet zu sein. Jedes Jahr erneut – von Frühjahr bis Sommer – werden die Beteiligten größtenteils überrascht und sind nicht oder zu wenig auf die Situation vorbereitet. Bitte lesen Sie hier weiter.

Fachbereich 4 – Technik und Versorgung

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