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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Telefon0911 / 518 57 – 0
Fax0911 / 518 57 – 40
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Anmeldung Nebenwohnung

Wann ist eine Anmeldung mit Nebenwohnung erforderlich?

Wenn Sie mit einer Nebenwohnung nach Heroldsberg zugezogen sind, müssen Sie dies dem Bürgerbüro innerhalb zwei Wochen mitteilen.

Die Anmeldung Ihres Nebenwohnsitzes ist persönlich oder mittels Online-Antrag möglich.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie gemäß Meldegesetz Ihren Hauptwohnsitz dort anmelden müssen, wo Sie sich überwiegend aufhalten. Im Zweifelsfall ist die Meldebehörde berechtigt eine taggenaue Auflistung Ihrer Aufenthaltszeiten von Ihnen zu verlangen.

Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegeben Daten werden online an uns übermittelt.

Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Sie benötigen:

Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

Wichtiger Hinweis:

Eine bestehende Nebenwohnung muss auch wieder abgemeldet werden. (siehe Abmeldung einer Nebenwohnung)

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