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Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
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Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
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Anmeldung Zuzug

Wann ist eine Anmeldung erforderlich?

Wenn Sie nach Heroldsberg zugezogen sind, müssen Sie dies dem Bürgerbüro innerhalb zwei Wochen mitteilen.

Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ist persönlich oder mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Zuzuges) möglich.

Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegeben Daten werden online an uns übermittelt.

Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
  • für Ihre Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunden
  • eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Hiervon kann allerdings abgesehen werden, sofern Sie selbst Wohnungs- oder Hauseigentümer sind

Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht von getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig. Sollten hierbei Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung mit Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Die obigen Ausführungen gelten ebenso, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in Heroldsberg anmelden möchten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie gemäß Meldegesetz Ihren Hauptwohnsitz dort anmelden müssen, wo Sie sich überwiegend aufhalten. Im Zweifelsfall ist die Meldebehörde berechtigt eine taggenaue Auflistung Ihrer Aufenthaltszeiten von Ihnen zu verlangen. 

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