Pressemitteilung

Nr. 66/2026

 

Bayreuth,

11.09.2026

 

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für den Bau und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DK I) in der Tongrube Kalchreuth, Gemeinde Kalchreuth und Markt Heroldsberg, Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

Die Gebr. Schultheiss GmbH & Co.KG hat bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern den Bau und Betrieb einer Abfalldeponie der Klasse I in der bestehenden Tongrube beantragt.

Eine Deponie der Klasse I dient zur Entsorgung mineralischer Reststoffe. Es sollen entsprechend der Deponieverordnung ausschließlich inerte (physikalisch, chemisch, biologisch inaktive) Abfälle angenommen werden, die die Annahmekriterien für eine Deponie der Klasse I erfüllen.

Das Vorhaben ist planfeststellungspflichtig gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Bestandteil des Antrages sind auch wasserrechtliche Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Anhörungsverfahren

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und zur Prüfung der Umweltverträglichkeit prüft und wägt die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab. Dazu hört die Regierung von Oberfranken alle betroffenen Kommunen und Fachbehörden an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner hat jeder die Möglichkeit, einen Monat lang Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.

Auslegung der Planunterlagen

Die Auslegung erfolgt in elektronischer Form durch Veröffentlichung im Internet (§ 73 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 27b Abs 1 VwVfG).

Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken in der Zeit vom 18. September 2026 bis einschließlich 18. Oktober 2026 zugänglich gemacht und können unter www.reg-ofr.de/dk1kal eingesehen werden, ebenso auf dem UVP-Verbund-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de.

Auf Verlangen, das während der Dauer der Auslegung an die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern zu richten ist, wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Betroffene und anerkannte Vereinigungen können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Äußerungs- und Einwendungsfrist bis einschließlich 2. November 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben und Stellungnahmen abgeben. Einwendungen und Stellungnahmen sind gegenüber der Regierung von Oberfranken schriftlich oder elektronisch abzugeben. Einzelheiten hierzu sind der Bekanntmachung zu dem Vorhaben zu entnehmen (www.reg-ofr.de/dk1kal).