Bürgersprechzeiten
IM Rathaus

Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Telefon0911 / 518 57 – 0
Fax0911 / 518 57 – 40
MailNachricht senden
KONTAKTFORMULAR

Formulare A – Z

Übermittlungssperre

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1  i.V.m  § 42 Abs.3 BMG widersprechen.
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung  gemäß § 50 Abs.1  i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3  i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes vornehmen.
Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden.

Bürgerservice
Anträge und Formulare

Heimatblatt

Leserkonto

VGN-Fahrpreisinformation

Kindertagesstätten

Pendla