Bürgersprechzeiten
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Formulare A – Z
Melderegisterauskunft
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister?
Jeder der in Heroldsberg gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Eine einfache Melderegisterauskunft über eine andere Person können Sie jetzt auch rund um die Uhr und tagesaktuell online über das Internet abrufen. Sie erhalten dabei Auskunft über folgende Daten:
• Vor- und Familienname
• Anschrift
• akademische Grade
Die Gebühr für eine elektronische Melderegisterauskunft über das Internet beträgt 8,00 Euro.
Einfache Melderegisterauskünfte erhalten Sie auch nach wie vor, wenn Sie persönlich oder schriftlich beim Bürgerbüro anfragen.
Ein schriftliches Auskunftsersuchen kann allerdings nur beantwortet werden, wenn Sie die Auskunftsgebühr in Form eines Verrechnungsschecks oder in bar beifügen. Die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage dauert ungefähr 7 Tage.
Die Gebühr beträgt bei persönlicher oder schriftlicher Anfrage 10,00 Euro für eine Auskunft.
Bei rechtlichem oder berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Infos hierzu bitte mit dem Bürgerbüro abklären.
Für diese Auskunft beträgt die Gebühr 12,50 Euro.
Online-Melderegisterauskünfte über das Bürgerbüro des Marktes Heroldsberg für Power-User und Behörden
Auch für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User), und Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es jetzt Möglichkeit Online rund um die Uhr Melderegisterauskünfte einzuholen.
Der Markt Heroldsberg schließt mit den Nutzern aus der Wirtschaft (Power-User) und Behörden Vereinbarungen zur Nutzung von Online-Melderegisterauskünften ab. Power-User erhalten einmal monatlich eine Abrechnung.