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Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage

Mittels dieser „Niederschrift über die Dichtheitsprüfung der Entwässerungsanlage(n)“ bestätigt der Grundstückseigentümer zusammen mit der ausführenden Firma das Ergebnis der Dichtheitsprüfung. Wichtiger Hinweise hierbei: Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Grundstückseigentümer verantwortlich. Er ist Verpflichteter im Sinne der Entwässerungssatzung. Weiter Informationen finden Sie im Informationsblatt zur Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA).

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