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Personalausweise und Reisepässe / Befreiung von der Ausweispflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Diese sind:

• Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“ bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
• Sie sind handlungs- oder einwilligungsfähig
• Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht
• Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkungen nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen

Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten per Post eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

Benötigte Unterlagen
• ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben
• Nachweis über die Erkrankung, Behinderung und/ oder Mobilitätseinschränkung (wie ärztliches Attest, Bestätigung vom Pflegeheim/ -dienst, Schwerbehindertenausweis, Bestätigung über Pflegestufe/ -grad)
• bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
• bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
• bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
• wenn Sie den Antrag per Post schicken sind Kopien der Ausweisdokumente ausreichend

Besonderheiten:
Sie können uns die Antragsunterlagen per Post zusenden.

Zu beachten:
Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich.

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