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Auskunftssperre

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauszüge (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnlichen schutzwürdigen Belangen erwachsen kann.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angaben der Gründe im Bürgerbüro des Marktes Heroldsberg stellen.

Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden.

Jedoch müssen Sie zusätzlich zur Unterschriftsleistung und zur persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro erscheinen. Gegebenenfalls werden Sie darum gebeten entsprechende schriftliche Nachweise zu erbringen.

 

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