Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Wahlplakaten widerspricht dem demokratischen Grundgedanken unserer Gemeinde. Vandalismus beeinträchtigt nicht nur die öffentliche Ordnung, sondern auch das Vertrauen in faire Wahlen und den Meinungspluralismus.
Wir weisen darauf hin, dass Sachbeschädigung einen Straftatbestand nach § 303 StGB darstellt. Tätern drohen hohe Geldstraften bzw. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, Plakate respektvoll zu behandeln und Störungen/Straftaten der Polizei zu melden.
Markt Heroldsberg

