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Gestattung

Wer aus besonderem Anlass eine öffentliche Veranstaltung bewirten will, benötigt eine Gestattung gemäß § 12 GastG (bei Alkoholausschank zwingend erforderlich). Diese kann unter erleichterten Voraussetzungen im Ordnungsamt beantragt werden. Bitte den Antrag rechtzeitig, mindesten aber eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vorlegen.

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