Wählerinnen und Wähler, die für die erste Wahl ihre Briefwahlunterlagen online beantragt haben und dabei keine abweichende Angabe zur Stichwahl gemacht haben, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.
Ein erneuter Online-Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wir bitten daher darum, von wiederholten Online-Anträgen abzusehen. Vielen Dank.

