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Formulare A – Z
Kinderreisepass
Ab dem 1. November 2007 kann ein Kinderreisepass nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrischen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – ausgestellt werden. Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders das eines Kleinkindes, schnell verändert, wird der ausgestellte Kinderreisepass nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Das Gültigkeitsdatum bleibt hierbei unverändert.
Ab dem 10. Lebensjahr muss Ihr Kind auf dem Kinderreisepass eine Unterschrift leisten.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 1. November 2007 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erstmalig ausgestellt worden sind, behalten grundsätzlich ihre eingetragene Gültigkeit.
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres können Sie für Kinder – je nach Reiseziel – entweder einen elektronischen Reisepass (e-Pass) oder Personalausweis beantragen. Wird vom Einreisestaat der Besitz eines e-Passes zwingend vorgeschrieben (zum Beispiel USA), ist die Ausstellung des e-Passes natürlich auch unabhängig vom Alter des Kindes möglich.
Antragstellung
Sie benötigen:
- den bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass, falls bereits ausgestellt, bzw. die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus) oder das Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes)
- Das Kind muss zur Beantragung persönlich anwesend sein.
- ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes auf dem Kinderreisepass zwingend erforderlich
- Zustimmungserklärung von beiden Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben (siehe auch Info unten)
- Personalausweise/Reisepässe von beiden Eltern/Sorgeberechtigten im Original
Wichtiger Hinweis:
Per Online-Antrag können Sie rund um die Uhr einen Kinderreisepass beantragen. Zur endgültigen Ausstellung des Kindereisepasses müssen Sie jedoch nach Ausfüllen des Onlineantrages mit dem ausgedruckten Antrag und den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vorsprechen. Sollten Sie nicht innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro vorsprechen, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.
Gebühren:
Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 Euro
Aktualisierung eines Kinderreisepasses 6,00 Euro