Information über Bodenrichtwerte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 185/03) entschieden, dass die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB dem urheberrechtlichen Schutzregime der §§ 87 a ff. des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) unterliegen und nicht als amtliches Werk gem. § 5 UrhG gemeinfrei sind.
Auskünfte über Bodenrichtwerte können daher nur bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses erfragt werden.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Schrüfer
Telefon: 09131/803335
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