Heroldsberg - wilkommen
 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt
hat in seiner Sitzung am 04.05.2009 für das Gemeindegebiet die aktuellsten verfügbaren 
Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau-, und Gewerbeflächen zum 
Stichtag 31.12.2008 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte wurden aufgrund der Auswertung der Kaufpreissammlung,
gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches unter Berücksichtigung der preisbestimmenden
Merkmale ermittelt. Richtwertermittlungen für Sonderbauflächen waren nicht veranlasst. 
Die Bodenrichtwerte wurden erschließungsbeitragsfrei ermittelt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 185/03) entschieden,
dass die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB dem urheberrechtlichen Schutzregime
der §§ 87 a ff. des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz) unterliegen und nicht als amtliches Werk gem. § 5 UrhG gemeinfrei
sind.  

Auskünfte über Bodenrichtwerte erfragen Sie daher bitte bei der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses in der Dreikönigstraße 1-3 in Erlangen.

Die nachfolgenden Mitarbeiter sind gerne jederzeit bereit Auskünfte zu erteilen:

Frau Kirsten Schrüfer
Tel. 09131 / 803 - 335
kirsten.schrüfer@erlangen-hoechstadt.de

Herr Klaus Rupprecht
Tel. 09131 / 803 - 286
klaus.rupprecht@erlangen-hoechstadt.de

 
 
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